Kurzfristige Wohnungsvermietungen müssen künftig bei der Stadt Nürnberg registriert werden. Das hat der Stadtrat in einer Satzungsänderung am 22. Juli beschlossen. Betroffen sind unter anderem Ferienwohnungen und Angebote über Plattformen wie Airbnb. Die neue Registrierungspflicht soll ab dem 1. Oktober gelten. Dann können Gastgeberinnen und Gastgeber für jede Unterkunft eine Registrierungsnummer beantragen. Diese muss bei Online-Angeboten zwingend angegeben werden. Mit der neuen Maßnahme möchte die Stadt schneller unzulässige Kurzzeitvermietungen erkennen und Wohnraum besser schützen.