Die Revision des Reichsbürgers von Georgensgmünd wurde abgelehnt. Die Verteidigung des Angeklagten Wolfgang P. hatte dem Landgericht im Oktober 2017 schwere Verfahrensfehler vorgeworfen. Damit besteht die lebenslange Freiheitsstrafe nach den tödlichen Schüssen an einem Polizisten weiter. Allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, da auch die Staatsanwaltschaft eine Nachprüfung angefordert hat. Diese will die Schwere der Schuld überprüfen. Eine Entscheidung wird vom Bundesgerichtshof noch getroffen.