Der „Schutzverband Nürnberger Bratwürste“ ist vor Gericht erneut gescheitert. Das Oberlandesgericht München entschied, dass Rostbratwürste auch außerhalb Nürnbergs hergestellt werden dürfen. Geklagt hatte der Verband gegen eine Metzgerei aus Niederbayern, die „Mini-Rostbratwürste“ im Sortiment führte. Bereits 2024 verlor der Verband in erster Instanz – nun auch in zweiter. Begründung des Gerichts: Auf der Verpackung sei nicht der geschützte Begriff „Nürnberger Rostbratwürstchen“ verwendet worden. Dieser bleibt weiterhin ausschließlich Erzeugnissen aus Nürnberg vorbehalten.