Mo., 24.11.2025 , 15:23 Uhr

Schnee und Eis: Diese Regeln müssen Anwohnende beachten

Der erste Schnee hat nun auch die Metropolregion Nürnberg erreicht. Für viele Grundstückseigentümer heißt das: Schnee schippen und die Wege streuen.

Grundsätzlich sind die Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücksgrenzen von Schnee und Eis zu befreien. In Mietverhältnissen kann diese Pflicht per Vertrag an die Mieter weitergegeben werden – am Ende bleibt jedoch der Eigentümer verantwortlich, dass geräumt und gestreut wird.

An Werktagen muss der Gehweg in der Regel zwischen 7 Uhr und 20 Uhr sicher gehalten werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Pflicht meist ab 8:00 Uhr. Bleibt die Glätte oder es schneit den Tag über weiter, müssen die Wege auch tagsüber mehrfach geräumt oder gestreut werden. Wer tagsüber nicht Zuhause ist muss sich selbst darum kümmern, dass die Pflichten erfüllt werden.

Grundsätzlich gilt: Auf dem Gehweg sollten zwei Fußgänger problemlos gehen können.
Die Stadt Nürnberg legt hier eine Räumbreite von mindestens 1 bis 1,20 Metern fest. Kreuzungen müssen bis zur Fahrbahn geräumt werden.

Übrigens: Befindet sich vor dem Haus eine Bushaltestelle, muss auch hier am Fahrbahnrand geräumt und gestreut werden.

Umweltfreundliche Materialien wie Sand, Splitt oder Granulat sind in den meisten Gemeinden vorgeschrieben.
Der Einsatz von Streusalz ist in Mittelfranken weitgehend verboten, da es Pflanzen, Tieren und dem Untergrund schadet. In besonderen Gefahrensituationen z. B. bei Treppen oder steilen Wegen können Ausnahmen gelten.

Mit einem Blick auf die Regeln und etwas Einsatz beim Räumen und Streuen bleibt der Winter für alle sicher. So steht einem unkomplizierten Start in die kalte Jahreszeit nichts im Weg!

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