Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist es erleichtert worden, Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister zu ändern. Seit der Einführung am 1. November bis zum Jahresende 2024 sind bundesweit rund 10.500 Einträge angepasst worden. 45 % der Personen haben ihren Geschlechtseintrag von weiblich zu männlich geändert – 33 % von männlich zu weiblich. Für das Jahr 2025 gibt es noch keine detaillierte Auswertung.
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