Im Strafverfahren gegen Angehörige der Sekte „Zwölf Stämme“ sind am Mittwoch die ersten Urteile gefallen: Das Amtsgericht Nördlingen hat eine Mutter wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss die Frau 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eine mitangeklagte Mutter wurde zu sechs Monaten auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Gegenstand des Prozesses waren heimliche Filmaufnahmen, die die Mütter dabei zeigen, wie sie ihre Kinder mit einer Rute misshandeln.