Die Stadt Nürnberg hat bei ihren Bestimmungen für die Maskenpflicht und das Alkoholverbot nachgebessert! So muss in den Fußgängerzonen Breite Gasse, der Karolinenstraße und dem Hauptmarkt keine Mund-Nase-Bedeckung mehr getragen werden. Dafür gilt die Maskenpflicht von Montag bis Freitag zwischen sieben und 19 Uhr in anderen Bereichen, wie der Königsstraße oder dem Bahnhofsplatz. Zudem wurden wieder die Bolzplätze, Skateranlagen und Bewegungsparks geöffnet. Die bisher geltenden Einschränkungen für Versammlungen entfallen. Ebenso die auf 60 Minuten begrenzte Besuchsdauer in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen.