Do, 16.03.2017 , 16:40 Uhr

Stallpflicht im Landkreis Erlangen-Höchstadt aufgehoben

Keine Stallpflicht mehr im Kreis Erlangen-Höchstadt. Wie das bayerische Umweltministerium bekannt gab, ist die Stallpflicht ab heute nur noch örtlich begrenzt zu beachten. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind somit auch wieder möglich. Die bundesweit angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen gelten aber weiterhin, auch in kleineren Geflügelhaltungen.

Für weitere Informationen hat das Veterinäramt des Landkreises Erlangen Höchstadt eine Info-Telefonnummer angegeben : 09193/ 20-506.

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