Mi., 01.10.2025 , 13:58 Uhr

Start der elektronische Patientenakte: Pflicht für Arztpraxen und Klinken

Ab heute müssen Arztpraxen und Klinken die elektronische Patientenakte nutzen. In der sogenannten ePa ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten einsehbar. Ärzte können darin Röntgenbilder, verordnete Medikamente oder den Impfausweis finden. Auch die Versicherten selbst haben, über die ePa-App, Zugriff auf die Dokumente. Erstellt wird die virtuelle Akte von den Krankenkassen. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen will, kann über die App oder ein Schreiben an die Krankenkasse Widerspruch einlegen.  

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