Die Bundesnotbremse, die während der dritten Corona-Welle im April 2021 beschlossen wurde, steht nicht im Widerspruch mit der Verfassung! Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bekanntgegeben. Die Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen, und auch die Schulschließungen seien durch die “äußerste Gefahrenlage” gerechtfertigt gewesen. Auf dem heutigen Corona-Blitz-Gipfel wurde erneut über strengere Maßnahmen und die aktuelle Corona Situation diskutiert. Aufgrund der drastischen Lage war der Termin vom 9. Dezember auf heute vorverlegt worden.