Bei einem Raubüberfall im Jahr 2003 wird der Schönheitschirurg Franz Gsell getötet. Jahrelang hat dieser Fall die Justiz beschäftigt – und bekommt jetzt eine Fortsetzung. Wie das Oberlandesgericht Nürnberg mitteilte, wird das Verfahren gegen die Witwe Tatjana Gsell in Teilen wieder aufgenommen. Gsell darf darauf hoffen, dass ihre Verurteilungen wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs und Vortäuschens einer Straftat zu Freisprüchen werden. Dadurch würde sich die damals verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten um 4 Monate reduzieren.