Die Rangelei an einer Nürnberger S-Bahn-Haltestelle, die für zwei Jugendliche tödlich endete, wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigen! Die Nebenklage hat gegen die verhängten Jugendstrafen Revision eingelegt, so das Landgericht Nürnberg-Fürth. Im Dezember waren die beiden Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden. Die Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert.