Mehr als ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einer Hochzeit in Fürth beschäftigt der Fall erneut das Landgericht Nürnberg-Fürth. Der Todesschütze wurde bereits verurteilt: lebenslange Haft wegen Mordes. Jetzt stehen drei weitere Angehörige vor der Jugendkammer des Gerichts – einer der Angeklagten ist unter 21.. Der Vorwurf lautet gemeinschaftlich geplanter Mord. Genau das bestreiten die Angeklagten.
Vor Hunderten Hochzeitsgästen wurde im vergangenen Jahr ein 47-Jähriger erschossen. Ob die Tat geplant war, ist eine der zentralen Fragen, die nun geklärt werden müssen. Angeklagt sind der Vater und zwei Brüder des bereits verurteilten Schützen. Dessen Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt.
Nach den Schüssen auf der Hochzeitsfeier im März 2025 floh der Schütze. Sein Vater und seine beiden Brüder sollen ihm dabei geholfen haben. Überwachungskameras zeichneten sowohl die Tat als auch die Momente davor auf.
War die Tat also gemeinsam geplant, war es sich um Beihilfe – oder handelte der Schütze allein? Die Staatsanwaltschaft sieht klare Hinweise auf ein abgestimmtes Vorgehen der vier Personen. Die Verteidigung des Vaters widerspricht deutlich und betont, es habe keinen gemeinsamen Tatplan gegeben, die Vorwürfe basierten auf Vermutungen.
Das Interesse am ersten Verhandlungstag ist groß. Der Gerichtssaal ist voll gefüllt, unter den Anwesenden sind viele Zuschauer und Familienangehörige. Zudem gibt es ein deutlich erhöhtes Polizeiaufgebot. Die Angeklagten verfolgen das Geschehen aufmerksam und schauen immer wieder in den Zuschauerraum. Der Vater schüttelt zwischendurch den Kopf, vor allem dann, wenn es um den Vorwurf geht, er habe das Signal zur Tat gegeben.
Bewahrheitet sich der Tatvorwurf, droht den drei Angeklagten lebenslange Haft wegen gemeinschaftlichen Mordes. Acht Verhandlungstage sind bislang angesetzt, ein Urteil wird Ende Juni erwartet.