Am 12. Januar kam es auf der A6 kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Jetzt sucht die Polizei nach einem Verkehrsteilnehmer, der ein Video aufgenommen hat, das letztendlich in den sozialen Netzwerken gelandet ist. Darauf ist eine brennende Unfallbeteiligte zu sehen, die aus dem Auto geborgen wird. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet.
Wir gehen aktuell davon aus, dass es sich bei der Person, die das Video gefilmt hat, und der Person, die das Video letztlich auf den Plattformen hochgeladen hat, um zwei verschiedene Personen handelt. Das können wir leider jetzt so nicht sagen. Unsere Aufgabe ist es, den Filmer und den Verbreiter letztlich zu identifizieren. Dann wird das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft und letztlich ans Gericht weitergeleitet. Und hier werden die Strafen festgelegt. Aber es ist natürlich schon so, dass zwischen einer empfindlichen Geldstrafe bis zur Haftstrafe alles möglich ist. – Kai Schmidt, Pressesprecher Polizeipräsidium Mittelfranken