Nach dem tragischen Kohlenmonoxid-Tod von sechs Jugendlichen in einer Gartenlaube in Arnstein ist der Besitzer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte einen Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen war. Zudem versagte eine selbst gebastelte Abgasleitung an dem Abend im Januar ihren Dienst. Die sechs Jugendlichen, darunter zwei Kinder des Angeklagten, atmeten deshalb das geruchlose, tödliche Gas ein. Sie starben Gutachtern zufolge innerhalb weniger Minuten.