Eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ darf auf 10 Zentimeter Länge maximal eine Krümmung von 10 Millimetern aufweisen. Die Gurkenkrümmungsverordnung ist als Beispiel für irrwitzige EU Richtlinien in die Geschichte eingegangen. Zwar wurde die Verordnung 2009 nach 20 Jahren wieder außer Kraft gesetzt, gelernt haben die Damen und Herren in Brüssel daraus aber nicht. Der Beweis: Eine neue Richtlinie für Trinkgefäße, bei deren Umsetzung im wahrsten Sinne des Wortes „Hopfen und Malz“ verloren ist.