Haben die Wirtin und ihr Koch es billigend in Kauf genommen, dass Dritte zu schaden kommen – oder nicht? Das ist der springende Punkt im Fall Klösterle.
Heute musste das Landgericht Nürnberg Fürth erneut entscheiden.
Laut Gericht haben die beiden im Januar 2012 die Nürnberger Traditionsgaststätte zum Klösterle in die Luft gejagt – in grenzenloser Naivität, so die Richterin heute.
Wieder geht es um die gleiche Explosion, doch diesmal fällt das Urteil überraschend milde aus.