Nachdem am Dienstag, den 06.05.2014, ein Gutachter ausgesagt hatte, hält das Landgericht Bayreuth eine weitere Beweisaufnahme nicht mehr für notwendig. Das damalige Geständnis des geistig behinderten Ulvi Kulac konnte mit keinem Sachbeweis belegt werden. Damit könnten gleich zwei Verhandlungstage ausfallen, das Urteil kann dann bereits kommende Woche fallen. Der damals wegen Mordes verurteilte Ulvi Kulac könnte dann freigesprochen werden. Genau heute jährt sich das Verschwinden der kleinen Peggy zum 13. Mal.