Di, 25.10.2016 , 13:32 Uhr

Unternehmen ohne Diskriminierung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Zu alt, zu dick, oder auch einfach das falsche Geschlecht. Jeder dritte Mensch in Deutschland wurde schon einmal diskriminiert – viele von ihnen im Berufsleben. Jährlich gehen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 6000 Anfragen und Beschwerden ein. Doch was kann man gegen Diskriminierung im Arbeitsalltag unternehmen? Und wie können Unternehmen darauf achten, dass in Ihrem Betrieb alles richtig läuft? Wir haben uns auf Spurensuche begeben. Mehr dazu jetzt in Steuer und Recht kompakt.

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