Urteil im Prozess um den umstrittenen „Sektenguru“ aus Lonnerstadt und seine Lebensgefährtin. Beide wurden zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Lonnerstädter dem 12-jährigen Sohn der Angeklagten nicht die notwendige Führsorge zukommen ließen. Der Junge leidet an Mukoviszidose und braucht deshalb Medikamente und eine kalorienreiche Ernährung. Beides hatten die Angeklagten ihm verweigert. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass sie ihr Kind gequält hätten. Für ihr „Komplettversagen“ müssten sie nun ins Gefängnis.