Das Urteil im Fall der Nürnberger S-Bahn Schubser ist rechtskräftig. Im Januar 2019 war es am S-Bahnhof Frankenstadion nachts zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Jugendlichen gekommen, bei der zwei von ihnen geschubst, von einem Zug erfasst und getötet wurden. Die Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig und so verurteilte sie die Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe. Da die Eltern der Opfer in der Nebenklage eine Verurteilung wegen Totschlags forderten, reichten sie Revision ein. Die wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.