Der „Reichsbürger von Georgensgmünd“ bleibt in Haft: Seine Verurteilung wegen Mordes an einem Polizeibeamten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Der Mann hatte 2016 bei einer polizeilichen Razzia in seinem Haus in Georgensgmünd durch eine Tür geschossen. Gegen das im Oktober 2017 vom Landgericht Nürnberg-Fürth verhängte Urteil hatte sein Anwalt Revision eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen.