Bald wieder Fahrgastzählungen in Nürnberg und Fürth: Die VAG ermittelt dabei die Anzahl der Fahrgäste, die wegen ihres Schwerbehindertenausweises einen ermäßigten Tarif nutzen. Danach richtet sich die Höhe der Ausgleichszahlungen vom Staat. Die Erhebung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird alle zwei Jahre durchgeführt. Im Jahr 2015 nutzten rund acht Prozent der Fahrgäste das Angebot. Für eine möglichst genaue Bestimmung werden die Fahrgäste ab 6. November vermehrt gebeten, ihre Fahrscheine vorzuzeigen.