Wegen Mordes an seiner Frau und seinen drei Kindern wurde ein Vater Mitte Mai zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte das Landgericht Ansbach die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen dieses Urteil hat der 31-Jährige jetzt Revision eingelegt, so dass eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe stattfinden wird. Das in Ansbach gefällte Urteil ist somit nicht rechtskräftig.