In Bayern findet zurzeit die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 statt. Dabei sind Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnflächen gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 15. November eine Auskunft zu geben. Melden können sich die Angeschriebenen per beigelegtem Fragebogen oder Online. Mit der Auskunft im Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Diese Daten dienen dann bei Bund, Ländern und Gemeinden als Basis für Entscheidungen und Planungen.