Insgesamt neun Stille Feiertage gibt es in Bayern. Darunter unter anderem der Karfreitag. Öffentliches Tanzen ist an diesen Tagen aus religiösen und sittlichen Gründen verboten- bis jetzt. Laut Bundesverfassungsgericht verstößt der ausnahmslose Schutz des Karfreitags gegen das Grundgesetz. Die Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt, der eine strikte Trennung von Kirche und Staat fordert. Zwar darf der Karfreitag als „stiller Tag“ laut Beschluss besonders geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen sei aber, laut Gericht, unverhältnismäßig. Der nächste Karfreitag ist am 14. April.