Die Corona-Maßnahmen beschäftigen die höchsten Gerichte im Freistaat intensiv! Laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof sind 2020 über 120 Popularklagen eingegangen – mehr als 100 von ihnen waren «Corona-Verfahren». Ein Trend, der auch in diesem Jahr angehalten hat. Vor der Pandemie gab es jährlich nur etwa 20 Popularklagen. In Bayern können Bürger jede landesrechtliche Rechtsvorschrift mit einer sogenannten Popularklage vor dem Verfassungsgericht anfechten.