Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt! Damit schlossen sich die Richter heute der Rechtsauffassung des bayerischen Innenministeriums an. Dort wurde das Volksbegehren nicht zugelassen, weil das Land in diesem Bereich keine Befugnis habe Gesetze zu erlassen. Das Volksbegehren sah unter anderem vor, dass bei laufenden Mietverträgen sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen zulässig sind und bei Wiedervermietungen maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlang werden darf. Rund 52.000 Bürger hatten das Volksbegehren im Winter unterzeichnet.