Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine umfassende Novelle des Bayerischen Wassergesetz beschlossen. Künftig müssen alle, die mehr als 5.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr entnehmen, eine Abgabe von 10 Cent pro Kubikmeter zahlen. Dabei gilt ein Freibetrag von 5.000 Kubikmeter pro Jahr. Wasserentnahmen aus Brunnen durch die Feuerwehr oder den landwirtschaftlichen Hofbetrieb sind von der Abgabepflicht ausgenommen. Die neue Regelung zum Wassercent soll so in Kraft treten, dass sich der erste Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 erstreckt. Der Gesetzesentwurf soll im Herbst im Bayerischen Landtag eingebracht werden.