Das Zerren um die Gustavstraße geht in eine neue Runde. Diesmal ist das Weinfest betroffen, das am 30. Juli beginnt. Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat jetzt entschieden, dass das beliebte Fest in der Fürther Gustavstraße bereits um 22 Uhr statt um 23 Uhr beendet sein muss. Damit hat es der Klage von drei Anwohnern stattgegeben, die den Bescheid der Stadt Fürth, laut dem ein Ausschank bis 23 Uhr genehmigt wurde, angefochten hatten. Die Lärmbelästigung sei unzumutbar, so das Gericht. Stadt und Veranstalter haben noch die Möglichkeit Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen.
Erst kürzlich war in der Gustavstraße ein Abgeordneter des Bayerischen Landtags zu Gast, der sich nach der Ortsbegehung äußerst positiv über die Situation in der Gustavstraße geäußert hatte. Zum Video: Fall „Gustavstraße beschäftigt bayerischen Landtag.