Der Streit um die Freischankflächen in Fürths Kneipenmeile Gustavstraße geht in die nächste Runde. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte nach Anwohnerklagen beschlossen, dass dort künftig nur noch bis 22 Uhr draußen Getränke ausgeschenkt werden dürfen. Daraufhin stelle die SPD-Landtagsfraktion einen Antrag an den Landtag, nachdem Freischankflächen die gleichen Rechte haben sollen wie Biergärten, die laut Gesetz bis 23 Uhr ausschenken dürfen. Dieser Antrag wurde nun im Landtag abgelehnt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für ganz Bayern haben.