Im Juni dieses Jahres sorgte ein Wels im Brombachsee für Aufsehen – mehrere Badegäste wurden damals von dem Fisch gebissen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungen eingestellt. Weder der beteiligte Polizeibeamte noch ein Angler haben sich strafbar gemacht. Der Polizist hatte zur Gefahrenabwehr ins Wasser geschossen, der Angler tötete den Wels anschließend fachgerecht. Laut fischereirechtlichen Bestimmungen gibt es für Welse keine Schonzeit oder Fangbeschränkung.