Heute ist Welttag der “Normen” und da gibt’s mehr als genug verrückte Beispiele. DIN 1451 regelt, welche Schriftarten für Straßenschilder in Deutschland erlaubt sind oder das Grillen, welche durch die DIN EN 1860-1 geregelt ist. Diese legt unteranderem den Mindestabstand zwischen den Stäben eines Grillrosts fest. So soll verhindert werden, dass Würstchen beim Grillen durch die Stäbe fallen. Auch die Nürnberger Rostbratwurst unterliegt strengen Regeln und Vorschriften, damit diese auch den Namen verdient hat.
Es geht um die Wurst. Genauer gesagt, die Nürnberger Rostbratwurst. Durch eine EU Verordnung geschützt, jede Einzelheit ist bis aufs kleinste geregelt. Ein Traditionsprodukt, welches auch traditionell bleiben soll.
Bei der Wurst wird nichts dem Zufall überlassen. Bei der Delikatesse mit ausschließlich Schweinefleisch und einem maximalen Fettgehalt von 35%, sind Länge und Gewicht fest vorgeschrieben.
Beim nächsten Bratwurst-Tasting heißt es also, die Geschmackssinne schärfen und den Unterschied erschmecken. Doch eins bleibt gleich, das unverwechselbare Aussehen des Traditionsprodukts.