Im Streit um Außensperrzeiten und nächtlichen Gaststättenlärm in der Gustavstraße vermeldet die Stadt Fürth heute eine überraschende Wende. Die Kläger, die in der Vergangenheit immer wieder gegen Veranstaltungen oder wegen mangelnden Lärmschutzes prozessiert hatten, lenken ein. Sie haben ein Verfahren, das seit Mitte 2016 am Verwaltungsgericht Ansbach anhängig ist, für erledigt erklärt. Begründung: Die Maßnahmen zur Lärmverminderung seien mittlerweile ausreichend. Es gäbe keine Grund mehr, den Beginn der Außensperrzeit an Wochenenden und vor Feiertagen von 23 auf 22 Uhr vorzuverlegen. Die Stadt hofft jetzt auf Entspannung und Annäherung in Sachen Gustavstraße.