Die Termine für das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath sind festgelegt: Zwischen dem 7. Juli und dem 14. August soll der Fall neu aufgerollt werden. Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Aus früheren Verfahren gegen den Nürnberger sind einige Gutachter auch für den neuen Prozess eingeplant. Der Psychiater Norbert Nedopil soll ein neues Gutachten erstellen.