Mi., 23.07.2014 , 15:40 Uhr

Verwirrung im Mollath-Prozess: Anwälte legen Mandat nieder

Regensburg/Nürnberg – Die beiden Wahlverteidiger von Gustl Mollath haben heute überraschend ihr Mandat niedergelegt. Gustl Mollath habe kein Vertrauen mehr in seine Anwälte, so die Begründung durch Mollaths Anwalt Gerhard Strate heute vor dem Landgericht Regensburg. Doch die Beteiligten haben ihre Rechnung ohne das Gericht gemacht: denn das setzte die beiden umgehend als Pflichtverteidiger wieder ein.

 

Mollath habe das Vertrauen in seine Verteidiger verloren, so Strate weiter. Der Nürnberger habe bis zu 30 Beweisanträge stellen wollen, die aber von den Anwälten nicht eingebracht wurden. „Herr Mollath kann offensichtlich nicht mehr Freund und Feind unterscheiden“, sagte Strate. Mollath zeigte sich erstaunt von dem Schritt seiner Verteidiger: „Ich bin auch total überrascht und am Boden zerstört“, sagte der 57-jährige Nürnberger. „Ich kann den Grund nicht verstehen. Ich habe Vertrauen in meine Anwälte.“ Er habe sich am Vormittag wohl unglücklich ausgedrückt, als er erneut gefordert hatte, Zeugen im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldgeschäften der Bank seiner Ex-Frau zu hören.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, Strate und Rauwald als Pflichtverteidiger zu benennen. Nur bei unüberwindbaren Interessenskonflikten und einem zerstörten Vertrauensverhältnis könnten Verteidiger komplett aus einem Prozess entlassen werden. „Dies ist hier aber nicht der Fall“, betonte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl. Konflikte zwischen Mandanten und Verteidigung über die Positionierung seien normal. Das Landgericht Regensburg verfügte darauf, Strate und Rauwald als Pflichtverteidiger Mollaths zu bestellen. Es bestehe ein Fall der notwendigen Verteidigung, betonte die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Strate und Rauwald erklärten sich einverstanden: „Wir werden die Verteidigung fortführen, ohne Abstriche an dem, was wir für richtig halten“, sagte Strate. Nach halbstündiger Unterbrechung wurde der Prozess fortgesetzt.

 

Der 57-jährige Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Frau misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben, um sich an Menschen zu rächen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich irgendwie gegen ihn gewandt hatten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

 

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