Entscheidung am Landgericht Ansbach: Ein 48-Jähriger wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Am frühen Morgen des 05.03.2025 verschaffte sich der 48-Jährige gewaltsam Zutritt zu der Wohnung eines Mannes. Er entwendet drei Armbanduhren, eine EC-Karte, 500 Euro Bargeld, eine SIM-Karte, eine Goldkette und eine Lederhandtasche.
Mit der EC-Karte macht er sich auf den Weg zu einem Geldautomaten in Ansbach, um vom Konto des Opfers Geld abzuheben. Der Versuch scheitert – deshalb macht sich der 48-Jährige auf den Weg zurück zur Wohnung des Opfers.
Dort verlangte er vom Opfer unter Einsatz massiver Gewalt, ihm die PIN-Nummer zu nennen. Er schlug dem Mann auf den Kopf und den Körper. Dadurch erlitt er unter anderem eine Hirnblutung und schwere Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper. Der Mann wurde bewusstlos.
Der 48-jährige Verurteilte ging wieder zum Geldautomaten, um Geld abzuheben. Das Opfer kam ins Krankenhaus. Da das Opfer aufgrund der Verletzungen aber sehr desorientiert und verwirrt war, verließ er das Krankenhaus am frühen Morgen des 07.03.2025. Er war nur leicht bekleidet und unterkühlte daher sehr schnell. Die Reanimationsversuche nach dem Auffinden des Mannes blieben erfolglos.
Der 48-Jährige wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die große Strafkammer hält es für möglich, dass der Täter schon beim ersten Betreten der Wohnung das Opfer verletzt haben könnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 48-Jährige hat eine Woche Zeit, Revision einzulegen.