Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat gegen einen 26-jährigen Mann wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Ansbach erhoben.
Die Tat ereignete sich am 06. Februar 2025 – es besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte das ihm unbekannte männliche Tatopfer in Heilsbronn mit einem Messer in den Hals und den Rücken stach, um dieses zu töten. Der Angeschuldigte und sein bislang noch flüchtiger Mittäter verließen den Tatort und wurden von bisher unbekannten Helfern mit einem Pkw nach Frankreich gebracht.
Das Opfer erlitt lebensgefährliche Stichwunden und eine weitere Abwehrverletzung am Oberarm – überlebte den Angriff jedoch.
Es besteht Verdacht, dass der Angeschuldigte und sein Mittäter für die Ausführung des Mordauftrags einen Tatlohn von ihrem Arbeitgebenden in Aussicht gestellt bekommen hatten – das Mordmerkmal Habgier liegt daher aus Sicht der Staatsanwaltschaft vor. Da das Tatopfer in der Tatsituation nicht mit einem Angriff rechnete, ist auch das Merkmal Heimtücke gegeben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung aus Großbritannien im März in Untersuchungshaft.