Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Heute musste sich ein 59-Jähriger vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet Verdacht des heimtückischen Mordes und der gefährlichen Körperverletzung. Der Angeklagte hat die Schuld am gewaltsamen Tod eines 42 Jahre alten Mannes in Schwabach zurückgewiesen. Er habe nicht, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt, in voller Absicht und geplant auf das Opfer eingestochen. Das ließ er über seine Verteidigerin erklären. Vielmehr habe es ein Gerangel gegeben, in dessen Folge es zu den Verletzungen gekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der 59 Jahre alte Angeklagte den Ehemann seiner langjährigen Geliebten bewusst erstochen hat. Er sei davon ausgegangen, dass dessen Frau nicht gut behandelt worden sei. Der Angeklagte hatte die Frau schon Jahre vorher kennengelernt, als sie als Aushilfe in seinem Schreibwarenladen anfing. Über Jahre hinweg hatten beide neben der Ehe der Frau ein sexuelles Verhältnis, wie er auch in seiner Erklärung angab. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den Ehemann abgepasst, als dieser gerade mit seinem Auto zur Arbeit fahren wollte. Er selbst macht geltend, er habe dem Mann nur ins Gewissen reden wollen, seine Frau besser zu behandeln.
Die Frau hätte der Anklage zufolge versucht bei der Auseinandersetzung vor ihrer Wohnung dazwischenzugehen und hat dabei selbst Verletzungen erlitten. Insgesamt sind elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte dann Anfang August fallen.