Der Nürnberger Tiergarten hatte die Affen am Dienstag aus Platzgründen getötet.
Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen werfen dem Tiergarten einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Demnach dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden. Ob ein vernünftiger Grund vorlag, muss prüft werden. Welche Ermittlungen erforderlich sind, kann erst nach eingehender Prüfung der Anzeigen beurteilt werden, so die Staatsanwaltschaft.