Das Urteil von 13 Jahren und 6 Monaten Haft wurde offiziell vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufgehoben.
Der damals 26-jährige Mann stand wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Ansbach. Am 6. Februar 2025 wurde in Heilsbronn ein leitender Mitarbeiter der Sportmodemarke Teveo mit einem Messer attackiert – er überlebte den Angriff mit lebensbedrohlichen Verletzungen. Der damals 40-Jährige konnte nach dem Angriff den Notruf mit seinem Handy wählen und gerettet werden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass dem Täter und seinem Komplizen ein Tötungsauftrag über 50.000 Euro erteilt worden war. Die Hintergründe des Auftragsmords blieben im Prozess bis zuletzt ungeklärt. Die Ermittler vermuteten, dass der Auftragsmord im Landkreis Ansbach mit der Arbeit des Opfers zusammenhing.
Gegen das Urteil hatte der Täter Revision eingelegt. Jetzt wird der versuchte Auftragsmord an dem Manager das Landgericht Ansbach erneut beschäftigen. Beim Schuldspruch sei laut BGH kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten zu erkennen. Das oberste Gericht wies aber auf einen möglichen Rechtsfehler bei der Strafzumessung hin. Eine andere Strafkammer am Landgericht muss den Fall jetzt neu verhandeln. Heißt: Am Schuldspruch ändert sich nichts. Nur das Strafmaß könnte sich ändern.
Wann der neue Prozess beginnen wird, steht laut dem Landgericht noch nicht fest.