Di., 29.04.2014 , 11:41 Uhr

Prozessauftakt: Tote Braut aus Emskirchen

Ein 40-jähriger Gastwirt muss sich ab heute wegen Mordes vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Verlobte kurz vor der geplanten Hochzeit erwürgt zu haben. Aussagen wollte er heute nicht.

 

 

Bei der Verlesung der Anklageschrift schüttelte der 40-Jährige den Kopf. Er soll seine 32-jährige Verlobte wenige Tage vor der Hochzeit Anfang Juni 2013 im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung erwürgt haben. Anschließend soll er die Leiche mit dem Auto nach Gerhardshofen gebracht und in die Aisch geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann durch finanzielle Probleme und die anstehende Hochzeit sehr belastet fühlte. In der Tatnacht habe seine Verlobte für ihn Dessous angezogen. Der Angeklagte habe sich bedrängt und unter Druck gesetzt gefühlt, so die Staatsanwaltschaft. Zum Prozessauftakt spielte der Richter eine Tonband-Aufzeichnung ab, in welcher der Angeklagte am Tag nach der Tat seine Verlobte bei der Polizei als vermisst gemeldet hatte. Mit Suchhunden und Hubschraubern wurde tagelang nach der Frau gesucht. Auch über Facebook suchte der Angeklagte nach seiner Lebensgefährtin.

 

Tatverdächtiger zieht Geständnis zurück

Die Leiche der 32-Jährigen fanden Polizisten eine Woche nach der Tat in der Aisch.Der Lebensgefährte der jungen Frau wurde dann im Juni festgenommen worden. Im Verhör gestand er zunächst, die 32-Jährige getötet zu haben, ohne allerdings Angaben zum Motiv zu machen. Er gab an, sich an die Umstände nicht erinnern zu können. Später ließ der Mann sein Geständnis über seinen Anwalt schriftlich widerrufen. In der Erklärung beschuldigte er drei bis vier maskierte Personen des Mordes an seiner Verlobten. Sie sollen zunächst die Frau getötet und ihn anschließend gezwungen haben, die Leiche zu beseitigen. Die Staatsanwaltschaft hält den Gastwirt für den Mörder, weil seine DNA-Spuren in einem Laster entdeckt wurde, mit dem die Leiche zum Fluss gebracht worden war. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann volle Schuldfähigkeit. Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil wird Mitte Mai erwartet.

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