Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus von „Rock im Park“ sind die Wege auf dem Veranstaltungsgelände bis einschließlich Dienstag (10. Juni 2025) gesperrt. Betroffen sind der öffentliche Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr.
Auf folgenden Strecken ist keine Durchfahrt möglich:
Die Fuß und Radwege entlang der Münchener Straße auf der Westseite und der Bayernstraße auf deren Nordseite sind offen. Nur für den Fuß und Radverkehr ist die Verbindung zwischen Regensburger Straße, Hans-Kalb-Straße und Beuthener Straße offen.
Außerhalb des Veranstaltungsgeländes gilt auf städtischen Flächen ein Campingverbot in Zelten, Wohnwägen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen. Die Stadt Nürnberg hat mit der Allgemeinverfügung vom 14. Mai 2025 das Campen und Grillen auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen sowie auf nicht umfriedeten Grünflächen, Waldflächen und Straßenbegleitgrünflächen verboten. Außerdem verboten ist das Benutzen von Grills und das Entzünden von offenen Feuerstellen. Werden solche Gegenstände auf Anweisung nicht entfernt, können die Gegenstände auf Kosten der Pflichtigen entfernt werden. Dafür fallen Kosten in Höhe von 55 Euro pro erforderlicher Person und angefangener Stunde an.
Dafür hat die VAG Nürnberg ihr Angebot zu Rock im Park erhöht. Am 6. und 7. Juni ab 20.00 Uhr sowie am 8. Juni zwischen 10.00 und 24.00 Uhr gilt:
Aufgrund der Sperrung der Beuthener Straße fährt die Buslinie 55 nur bis Max-Grundig-Platz. Außerdem gibt es zusätzliche Busse und Straßenbahnen in den Nächten. Betroffen sind die NightLiner N1 bis N15, N55, N59 sowie N61. Die Straßenbahnen zwischen dem Veranstaltungsort am Dutzendteich und dem Nürnberger Hauptbahnhof fahren ebenfalls länger: zwischen 1.00 und 3.00 Uhr.