Die hinzugezogenen Bundespolizisten stellten die Identitäten der Tatverdächtigen fest. Dabei bemerkten sie, dass die mutmaßlichen Diebe keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurden die Beschuldigten am Mittwoch (04.02.2026) dem Haftrichter vorgeführt. Die Rumänen müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen Diebstahl verantworten.