Update: 16:18 Uhr
Nach dem Scheitern von CDU-Chef Friedrich Merz im ersten Anlauf bei der Wahl zum Bundeskanzle, wurde er gegen 16:18 Uhr im zweiten Wahlgang gewählt. Er erhielt in geheimer Abstimmung 325 Ja-Stimmen und damit 9 mehr als die nötige Mehrheit von 316.
Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Das hat die dpa heute morgen vermeldet. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen. Das sind 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament.
Das Grundgesetz regelt diesen Fall. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Dann reicht für die Wahl die einfache Mehrheit.