Mo., 14.04.2014 , 14:43 Uhr

Strafmilderung für "Klösterle" Wirtin und Koch

Nürnberg – Im zweiten Prozess um das explodierte Gasthaus „Klösterle“ in Nürnberg kam es jetzt zu einer Abmilderung der Strafen. So kommt der Koch jetzt sogar auf Bewährung frei.

 

Ursprünglich sollte der Angestellte für zwei Jahre und elf Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Jetzt milderte das Gericht dieses Urteil ab. Auch bei der 64-jährigen Wirtin wurde das Strafmaß herunter gesetzt. Sie bekam eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren – zwei Jahre weniger als beim ersten Schuldspruch. Das Gericht sah es als nicht ausreichend erwiesen an, dass die Wirtin und ihr Koch wissentlich die Gefährdung von Nachbargebäuden in Kauf genommen hatten.

 

Am 4. Januar 2012 war die Gaststätte explodiert. Durch die Wucht wurde unter anderem ein benachbarter Reitstall beschädigt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund eine Million Euro.

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