Das Tanzverbot an Karfreitag bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage des Bundes für Geistesfreiheit abgewiesen. Der religionskritische Bund wollte eine Protestfeier von Gründonnerstag auf Karfreitag abhalten – die Stadt Nürnberg hat das im vergangenen Jahr verboten. Dagegen wurde nun vor dem bayerischen Verwaltungsgericht geklagt – ohne Erfolg. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Kläger können in der nächsten Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen. In Bayern gibt es im Jahr neun stille Feiertage mit einem entsprechenden Tanzverbot.