Fr, 28.03.2014 , 14:41 Uhr

Überwachungsvideo verboten: Fürths OB kritisiert Datenschützer

Fürth – Der Fürther Oberbürgermeister Thomas Jung stärkt Juwelier Christoph Kuhnle jetzt den Rücken, nachdem bayerische Datenschützer ihn dazu gedrängt hatten die Videoaufzeichnung eines Raubüberfalls von seiner Facebook-Seite zu löschen. Jung kritisiert das Vorgehen der Behörde scharf, für ihn sei so ein Verhalten nicht nachvollziehbar.

 

Vor zwei Wochen, am 14.03.2014, wurde das Geschäft in der Fürther Königsstraße überfallen. Zwei bewaffnete Männer konnten dabei Uhren in Wert von 200.000 Euro erbeuten. Kuhnle veröffentlichte daraufhin die Aufnahme einer Überwachungskamera und Fotos auf Facebook, um die Täter ausfindig zu machen. Vergangene Woche dann stoppte das Landesamt für Datenschutz die Weiterverbreitung wegen „Illegaler Selbstjustiz“. Der Juwelier musste das Video daraufhin aus dem Netz nehmen.

 

„Datenschutz darf kein Täterschutz sein“

Jetzt hat der Fürther Oberbürgermeister Thomas Jung den Behörden einen Protestbrief geschickt: „Als Jurist und ehemaliger Staatsanwalt kann ich vor einer solchen Auffassung nur warnen. Damit geben sie dem Vorurteil Nahrung, dass Datenschutz in erster Linie Täterschutz sei“.

 

Unterstützung von der CSU

Unterstützung gibt es auch von Seiten der CSU. Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU sieht den Vorstoß des Landesamtes für Datenschutzaufsicht ebenfalls problematisch. Sollte es tatsächlich ein Akt der Selbstjustiz sein, Täter ermitteln zu wollen, wären nach Meinung von Guttenberger Fernsehsendungen wie „Aktenzeichen XY ungelöst“ wohl rechtswidrig und müssten sich vor einem Bußgeld des Landesamtes für Datenaufsicht fürchten.

„Ich verhehle nicht, dass ich Aktionen, wie Videos ins Internet zu stellen für nicht unproblematisch hielte, wenn die Angestellten diesen nicht zugestimmt hätten. Im vorliegenden Fall, die schutzwürdigen Interessen der Tatverdächtigen in den Fokus zu stellen, halte ich jedoch gegenüber einem rechtschaffenden Bürger für die falsche Wertung. Aus diesem Grund lasse ich derzeit die Rechtsgrundlage prüfen, denn Datenschutz darf nicht zum Täterschutz zu Lasten der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger werden“, ist Guttenberger überzeugt.

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