Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Totschlags schuldig gesprochen - und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der heute 17-Jährige hat vergangenen Dezember seinen 61-jährigen Vater in Rückersdorf nach einem Streit mit einem Küchenmesser angegriffen und tödlich verletzt.
Der damals 16-jährige Täter hat seinem Vater zunächst von hinten in den Rücken gestochen, als dieser das Haus verlassen wollte. Nachdem sich das Opfer umdrehte, hat der Jugendliche ihm zwei weitere Stiche in den Oberkörper versetzt. Der Mann erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.
Der Angeklagte nahm dabei in Kauf, dass die Stichverletzungen zum Tode führen können.
Das Gericht stellte fest, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt in einem emotionalen Ausnahmezustand befand und handelte daher krankheitsbedingt im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Der 17-Jährige litt zum Tatzeitpunkt unter anderem an einer depressiven Störung.
Das Gericht ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an - ohne ärztliche und therapeutische Behandlung sei es möglich, dass der Angeklagte krankheitsbedingt weitere Straftaten begehen könnte.
Durch die Therapiemöglichkeiten im psychiatrischen Krankenhaus soll dem 17-Jährigen "das langfristige Ziel ermöglich werden, zukünftig ein krankheits- und straffreies Leben zu führen.", so das Oberlandesgericht Nürnberg.