Di., 18.11.2025 , 11:05 Uhr

Versuchter Mord an Halloween: Kinder warfen Steine auf den Frankenschnellweg

Am 31. Oktober wurden zahlreiche große Steine beziehungsweise Platten von einer Brücke auf den Frankenschnellweg geworfen – dabei wurden mehrere Fahrzeuge beschädigt. Jetzt ist es der Polizei gelungen, vier Tatverdächtige zu ermitteln. Bei den Verdächtigen handelt es sich um vier Kinder im Alter von 10 und 11 Jahren.

Was ist passiert?

Am Halloween-Tag gegen 12:35 Uhr warfen die Täter Steine, teils faustgroß, und Platte von einer Eisenbahnbrücke auf die Fahrbahn des Frankenschnellwegs (zwischen der Anschlussstelle Südring und dem Kreuz Hafen in Fahrtrichtung Hafen). Dabei trafen sie unter anderem einen Mercedes mittig in der Frontscheibe, woraufhin der Fahrer seinen Wagen auf dem Standstreifen zum Stehen brachte.

Die Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen daraufhin aufgenommen, von der Staatsanwaltschaft wurde die Tat als versuchter Mord eingestuft. Die Ermittlungen ergaben auch, dass es bereits am 24. Oktober zu einer ähnlichen Tat am gleichen Ort kam. Dabei wurden fünf Autos beschädigt. Hier stufte die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchte gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ein.

Beide Vorfälle wurden zusammengeführt, Plakate mit Zeugenaufrufen wurden gefertigt und in der Gegend verteilt.

Identifizierung der Tatverdächtigen

Bei einem Besuch einer Schule im Nürnberger Süden erzählten Ermittler der Schulleitung von den Fällen – auch an die Klassen wurden die Informationen weitergegeben.

Noch am gleichen Tag meldeten sich drei Schüler einer fünften Klasse und gaben zu, die Steine von der Brücke geworfen zu haben. Ein Schüler einer anderen Schule soll ebenfalls dabei gewesen sein.

Die Polizei führte daraufhin Gespräche mit den Schülern und deren Eltern. Dabei stellte sich heraus, dass am 24. Oktober drei Kinder und am 31. Oktober zwei Kinder die Steine von der Brücke warfen. Die Kinder sind zwischen 10 und 11 Jahren alt.

Die Tatverdächtigen sind noch strafunmündig, Schadensersatzansprüche können jedoch noch auf die Eltern zukommen.

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